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Z&H Energiesysteme
Fasanenstraße 3
49596 Gehrde
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Telefon:05439 8095351

Mitarbeiter von Z&H Energiesysteme installieren eine PV-Anlage auf einem Dach

Rauchmelder - Installation und Prüfung

Wohn- und Hauseigentümer sind verpflichtet, Rauch­melder anzubringen. Die genauen Vor­schriften sind von Bundes­land zu Bundes­land ver­schieden, deutsch­land­weit gilt jedoch, dass ein Rauch­melder alle zehn Jahre aus­getauscht werden muss. Zu Recht: Viele Statistiken belegen, wie wichtig Rauch­warn­melder und Rauch­melder sind. Als erfahrene Elektriker sorgen wir gern für die Installation und die Wartung Ihrer Rauch­melder, Rauch­warn­melder und Brand­melde­anlagen in Gehrde, Bersenbrück, Ankum und Alfhausen.

Rauchmelder und Rauchwarnmelder schützen
Quelle: Gira

Austauschpflicht für Rauchmelder

Der regelmäßige Austausch der Rauch­melder in privatem Wohn­raum ist gesetz­lich ver­pflich­tend. Die DIN-Norm DIN 14676 schreibt vor, dass ein Rauch­melder nach zehn Jah­ren gegen ein neues Ge­rät aus­getauscht wer­den muss. Es gilt eine Über­gangs­frist von sechs Monaten. Da die Rauch­melder­pflicht in den Bundes­ländern zu unter­schied­lichen Zeit­punk­ten ein­geführt wurde, wird der Aus­tausch zu ver­schie­denen Ter­minen fällig. Wenn Sie Ihren Rauch­melder zu einem anderen Zeit­punkt in Betrieb genom­men haben, müssen Sie das Datum selbst ermit­teln. Viele Melder sind auf der Rück­seite mit dem Her­stellungs­datum versehen.

Rauchmelder oder Rauchwarnmelder - was ist der Unterschied?

Die Begriffe Rauchmelder und Rauch­warnmelder werden umgangs­sprachlich synonym verwendet. Es gibt jedoch einen deut­lichen Unter­schied in Ihrer Funktion:

Rauchmelder oder Rauchwarnmelder - was ist besser?

Da Brandrauch bereits nach wenigen Atemzügen zu Bewusstlosig­keit führen kann, bietet ein Funk­rauchmelder mit einer Brand­schutz­anlage oder ein umfassendes Rauch­melde­system deutlich mehr Sicher­heit gegen­über einem ein­fachen Rauch­warn­melder.

Wenn Sie mehr Sicherheit wünschen, aber keine Brand­schutz­anlage installieren wollen, dann bie­ten sich moderne Rauch­warn­mel­der an, die Alarm­signale auch auf ver­schiedene Smart­phones senden können. Auch lassen sich bestimmte Rauch­warn­melder in ein bestehendes Smart Home-System ein­binden. Damit können bei einem Brand vor­definierte Szenen aus­gelöst werden, wie zum Bei­spiel das Hoch­fahren der Roll­läden, um Flucht­möglich­keiten zu eröff­nen, während das Licht schnell hoch- und herunter­gedimmt wird, um einen Alarm anzu­zeigen.

Rauchmelder und Rauchwarnmelder schützen
Quelle: Gira

Wer ist für Anschaffung und Installation von Rauch­warn­meldern zuständig?

Für die Montage von Rauchwarnmeldern ist in der Regel der Eigentümer / Ver­mieter zuständig. Diese Regelung gilt in allen Bundes­ländern, außer Mecklen­burg-Vorpommern, wo der Mieter zuständig ist.

Wartung und Überprüfung von Rauchmeldern

Bei einer Wartung handelt es sich um eine vorsorgliche Maßnahme, die einen möglichen Ausfall der Rauchmelder verhindern soll und somit die Langlebigkeit des Gerätes sicherstellt. Wie häufig eine Überprüfung durchgeführt werden muss, können Sie der Bedienungsanleitung des Rauchmelders entnehmen - in der Regel ist von einer Wartung pro Jahr auszugehen. Ein einfaches Nachsehen, ob die Batterie leer ist und der Rauchmelder noch blinkt, reicht dafür nicht aus.

Es ist empfehl­ens­wert, diese lebens­wichtige Über­prüfung jähr­lich von einem Fach­betrieb durch­führen zu lassen. Ein Fach­mann weiß, auf welche Aspekte zu achten ist und hat darüber hinaus die Möglich­keit, einen Feuer- bzw. Rauch­alarm zu simu­lieren, um das Gerät korrekt und realitäts­nah zu testen.

Die Zuständigkeit für die Wartung von Rauch­warn­meldern ist in Deutsch­land unter­schiedlich und variiert je nach Bundes­land.

In diesen Bundesländern fällt die Zuständigkeit auf den Mieter, wenn es nicht anders im Miet­vertrag geregelt wurde:

  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Berlin
  • Bremen
  • Hessen
  • Niedersachsen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Sachsen
  • Schleswig-Holstein

In diesen Bundesländern fällt die Zuständig­keit auf den Vermieter, wenn es nicht anders im Miet­vertrag geregelt wurde:

  • Brandenburg
  • Hamburg
  • Mecklenburg-Vorpommern.
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Sachsen-Anhalt
  • Thüringen

Wann müssen Rauchwarnmelder ausgetauscht werden?

Nach zehn Jahren müssen Rauchwarnmelder bundes­weit ver­pflichtend ausgetauscht werden. Em­pfindliche elek­tronische Bau­teile innerhalb des Geräts unterliegen einem Alterungs­prozess, der nach zehn Jahren die Funk­tionalität be­ein­trächtigen kann.

In welchen Räumen müssen Rauchwarnmelder angebracht werden?

In welchen Räumen Rauch­warn­melder installiert werden müssen, ist je nach Bundes­land unter­schied­lich geregelt. Die For­mulie­run­gen unter­schei­den sich jedoch nur gering­fügig. Über­greifend lässt sich folgendes zusammen­fassen:

Jeweils ein Rauch­warn­melder für jedes Schlaf­zimmer und Kinder­zimmer sowie für alle Flure, die als Flucht- oder Rettungs­weg dienen oder zu Auf­enthalts­räumen führen. Teils werden Rauch­warn­melder für alle Auf­enthalts­räume gefordert.

Rauchmelder und Rauchwarnmelder schützen
Quelle: JUNG

Tipps

Achten Sie beim Kauf von Rauch­meldern auf:

  • das VdS-Prüfzeichen
  • das CE-Zeichen (zuzüglich der Produkt­norm EN 14604)
  • das Qualitätszeichen "Q"
  • das Kriwan-Logo

DieseProduktzeichen garantieren Ihnen eine geprüfte Sicher­heit und die Lang­lebig­keit des Gerätes.

Die Anzahl der benötigten Rauch­melder hängt von der Wohn­fläche und der Anzahl der Räume ab. Installiert werden Rauch­melder in der Regel in Schlaf- und Kinder­zimmern, Fluren und Treppen­häusern sowie Wohn- und Arbeits­zimmern. Im Bade­zimmer und in der Küche werden im Regel­fall keine Rauch­melder installiert, da viele Modelle nicht zwischen Wasser­dampf und einem durch Feuer ausgelösten Rauch unter­scheiden können.

Bei der Montage sollten Sie auf Folgendes achten:

  • der Rauchmelder sollte mittig an der Zimmer­decke montiert werden
  • wenn die Decken­beschaffen­heit eine ordnungs­gemäße Befes­tigung nicht zu­lässt, kann der Rauch­melder an der längeren Wand angebracht werden
  • bei Dachschrägen sollte ein Abstand von ca. 30 cm - 50 cm zur Dach­spitze eingehalten werden
  • ist der Raum größer als 60 m² muss ein weiterer Rauch­melder installiert werden.
  • Meiden Sie eine Montage in unmittelbarer Nähe von Luftschächten oder Orten, an denen Zugluft besteht.

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